Stromrücklieferung
Vergütung für Ihren eingespeisten Strom
Wenn Ihre Photovoltaikanlage mehr Strom produziert, als Sie selbst verbrauchen, können Sie diesen Überschuss ins Netz der IB Langenthal AG einspeisen. Als Verteilnetzbetreiberin ist die IBL gesetzlich verpflichtet, diese Energie abzunehmen und Ihnen zu vergüten. Die Vergütung erfolgt transparent nach den geltenden Tarifen und gilt für alle Produktionsanlagen im Netzgebiet der IBL, deren Strom an uns geliefert wird.
Dabei sind zwei Bereiche zu unterscheiden:
- Stromrücklieferung: Die Vergütung des eingespeisten Stroms.
- Herkunftsnachweise (HKN): Die Zertifizierung des ökologischen Mehrwerts Ihrer Anlage, die separat vergütet werden kann.
Im Folgenden erfahren Sie zuerst alles zur Rücklieferung von Strom und danach zu den Herkunftsnachweisen.
Stromrücklieferung – so funktioniert die Vergütung
Die eingespeiste Energie wird von der IBL nach klaren Vorgaben vergütet. Grundlage ist der vom Bund publizierte Referenz-Marktpreis, ergänzt durch gesetzlich festgelegte Minimalvergütungen für kleinere Anlagen. So ist Ihre Rücklieferung jederzeit fair und transparent abgegolten.
Wie berechnet sich die Vergütung?
Die Vergütung richtet sich nach dem Referenz-Marktpreis, der vom Bundesamt für Energie (BFE) quartalsweise publiziert wird. Für Photovoltaikanlagen bedeutet das:
- Grundlage ist der durchschnittliche Strombörsenpreis (Swissix, Day-Ahead-Markt)
- Gewichtet wird er nach der tatsächlichen Einspeisung Ihrer Anlage
Damit profitieren Sie automatisch von den aktuellen Marktpreisen – ohne eigenen Aufwand.
Minimalvergütungen für kleinere Anlagen
Zusätzlich schreibt das Gesetz Mindestvergütungen für bestimmte Anlagengrössen vor. Diese gelten unabhängig von den Marktpreisen:
- < 30 kW (mit/ohne Eigenverbrauch): 6.0 Rp./kWh
- 30–150 kW ohne Eigenverbrauch: 6.2 Rp./kWh
- *30–150 kW mit Eigenverbrauch: gestaffelte Vergütung (je nach Leistung, ca. 5.8 bis 1.2 Rp./kWh)
- > 150 kW: keine Minimalvergütung, Abrechnung nur nach Marktpreis
(Preisangaben exkl. MwSt.)
*Der genaue Betrag berechnet sich, indem man 180 durch die Leistung der Anlage teilt. Somit wird je nach Leistung die Minimalvergütung zwischen 5.8 Rp./kWh (180 : 31 kW) und 1.2 Rp./kWh (180 : 150 kW) liegen.
Vergütung für den Solarstrom
Die Einspeisevergütung für Energie aus Photovoltaikanlagen richtet sich nach der Berechnung des Referenz-Marktpreises gemäss Art. 15, EnFV durch das Bundesamt für Energie (BFE). Dieser wird quartalsweise festgelegt und ist auf der BFE-Website abrufbar. Gemäss dem BFE entspricht der Referenz-Marktpreis dem Durchschnitt der Preise, die an der Strombörse EPEX SPOT CH (Swissix) in einem Vierteljahr jeweils für den Folgetag (day-ahead) festgesetzt werden, gewichtet nach der tatsächlichen viertelstündlichen Einspeisung der lastganggemessenen Anlagen.
Alle Preise exkl. MwSt.
Vergütungen für nicht erneuerbare Energie
Der Vergütungssatz für die Abnahme von nicht erneuerbar erzeugter Elektrizität ohne HKN wird rückwirkend für das jeweilige Quartal festgelegt. Er entspricht dem Durchschnitt der Preise, die an der Strombörse EPEX SPOT CH (Swissix) für den Folgetag für das Marktgebiet Schweiz festgesetzt werden.
Wichtige Hinweise
- Vergütet wird ausschliesslich die ins Netz eingespeiste Energie.
- Zuerst decken Sie immer Ihren Eigenbedarf, erst danach geht der Überschuss ins Netz.
- Abrechnung erfolgt wie gewohnt im Rahmen Ihres Ablese- und Rechnungszyklus.
Vorgehen zur Übertragung der Herkunftsnachweise (HKN) an die IBL
Für jede Kilowattstunde, die ins Netz rückgeliefert wird, wird zugleich ein Herkunftsnachweis (HKN) für den Ökologischen Mehrwert generiert. Die Übernahme der Herkunftsnachweise (HKN) ist ein freiwilliges Angebot der IBL. Damit wir Ihnen den ökologischen Mehrwert (HKN) Ihres eingespeisten Solarstroms vergüten können, müssen Sie uns diese einmalig über die Plattform von Pronovo zuweisen. Der Vorgang ist schnell erledigt und sorgt dafür, dass Sie automatisch und quartalsweise Ihre Vergütung erhalten – ohne zusätzlichen Aufwand.
Folgen Sie einfach unserer untenstehenden Anleitung und schon ist Ihr Dauerauftrag eingerichtet.
Gehen Sie wie folgt vor:
1. Loggen Sie sich mit der Projektnummer Ihrer PV-Anlage und PLZ auf dem Pronovo-Portal unter «Mein Projekt» ein. Die Projektnummer finden Sie in Ihrem persönlichen Dossier, welches Sie von Ihrem PV-Lieferanten/Installateur erhalten haben. Das Feld «Anmeldedatum» können Sie frei lassen.
2. Im Register «Daueraufträge» wählen Sie «Neuen Dauerauftrag zur Weitergabe meiner Herkunftsnachweise erfassen». Bitte beachten Sie, dass die Anlage beglaubigt sein muss (Feld «Beglaubigung» aktiv oder angegraut).
3. Wählen Sie im Dropdown-Menu den HKN-Abnehmer: IB Langenthal AG {Stromlieferant}; Gültig von: z. B. «01.2026» Start immer auf Anfang des nächsten Quartals möglich (siehe Hinweis unten). Gültig bis: «12.2099» und lassen Sie das Feld «Transfertext» leer.
4. Klicken Sie auf «Speichern».
5. Wenn der Dauerauftrag von der IBL bestätigt wurde, erhalten Sie von Pronovo eine Bestätigung per E-Mail.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass die IBL keine rückwirkend datierten Daueraufträge annimmt. Der Einstieg ins Vergütungsmodell ist jeweils auf Quartalsbeginn möglich. Damit alles rechtzeitig klappt, brauchen wir Ihre Anmeldung auf der Plattform Pronovo einen Monat im Voraus. Entsprechende Bemerkungen im Feld «Transfertext» werden nicht beachtet.
bis 31. August
Die Anmeldung muss bis 31. August bei uns sein, damit die Übertragung am 1. Oktober startet.
bis 31. Mai
Die Anmeldung muss bis 31. Mai bei uns sein, damit die Übertragung am 1. Juli startet.
bis 28. Februar
Die Anmeldung muss bis 28. Februar bei uns sein, damit die Übertragung am 1. April startet.
bis 30. November
Die Anmeldung muss bis 30. November bei uns sein, damit die Übertragung am 1. Januar startet.
Sie haben Fragen?
Dann melden Sie sich bei uns.
Die wichtigsten Fragen und Antworten
Beim Strombezug müssen neben der eigentlichen Energie auch der Transport (Netznutzung) sowie die öffentlichen Abgaben bezahlt werden. Dabei wird der Strom in einem jährlichen Durchschnittspreis in Rechnung gestellt. Bei der Rücklieferung handelt es sich nur um die Komponente «Energie». Diese Energie wird vorwiegend in den Sommermonaten produziert und zurückgeliefert, wenn das Preisniveau tiefer ist.
Strompreis:
- Besteht aus drei Komponenten (Energie, Netznutzung, Abgaben)
- Energie; Sommer- und Winterenergie
- Verfügbarkeit 24/7
- Mehrwertsteuer
Rückliefertarif:
- Besteht nur aus einer Komponente (Energie)
- Vorwiegend Sommerenergie; Überangebot, tiefe Nachfrage, sinkende Preise
- Keine Mehrwertsteuer
Bei der Vergütung für eingespeisten Strom aus Photovoltaikanlagen orientiert sich die IBL konsequent am Referenzmarktpreis des Bundesamts für Energie (BFE).
Der Herkunftsnachweis (HKN) bescheinigt, wie und wo die erneuerbare Energie produziert wurde. Er ist von der Energieabnahme losgelöst und wird als eigenständiges Zertifikat gehandelt. Die IBL vergütet zusätzlich 1,5 Rappen pro Kilowattstunde für die Herkunftsnachweise.
Die Vergütung wird pro Quartal dem Marktpreis angepasst. Im Allgemeinen ist die Vergütung im Sommerhalbjahr tiefer, da eine tiefe Nachfrage auf eine hohe Stromproduktion trifft, während im Winterhalbjahr eine hohe Nachfrage auf eine geringere Stromproduktion trifft.