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So prüfen Sie Ihre Rechnung

Sie erhalten von der IBL eine Rechnung für alles: Strom, Gas, Wasser, Telekom, Abwasser und Kehricht. Entsprechend umfangreich kann die Rechnung sein.

Hiermit haben Sie den Überblick.

Wie sich die einzelnen Positionen zusammensetzen, erfahren Sie hier:

 

Überblick IBL-Rechnung

Weiterführende Informationen zur Rechnung

Die Zählerablesung und Verrechnung erfolgt für Haushalte und Kleingewerbe in der Regel vierteljährlich. Bei Umzugsmeldungen pro rata.

Verrechnungsperiode

1. Quartal (Januar–März)
2. Quartal (April–Juni)
3. Quartal (Juli–September)
4. Quartal (Oktober–Dezember)

Zählerablesung

Mitte März bis Anfang April
Mitte Juni bis Anfang Juli
Mitte September bis Anfang Oktober
Mitte Dezember bis Anfang Januar

Rechnungsversand

per 30. April
per 31. Juli
per 31. Oktober
per 31. Januar

Rechnung zahlbar

bis Ende Mai
bis Ende August
bis Ende November
bis Ende Februar

Der Strompreis setzt sich aus drei Kostenblöcken zusammen:
  1. den Kosten für die Energielieferung
  2. den Kosten für die Netznutzung
  3. sowie den Abgaben

 

Mit den Energiekosten sind die Kosten für die Herstellung/Beschaffung des Stroms gemeint. Sie variieren je nach gewähltem Stromprodukt. Mit den Kosten für die Netznutzung bezahlen Sie den Transport des Stroms vom Produzenten bis in Ihr Haus. Der dritte Bestandteil des Strompreises sind die gesetzlichen Abgaben, welche von Bund und Gemeinde vorgegeben werden. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer.

Die einzelnen Preiskomponenten unterscheiden sich je nach Kostenblock:

 

Energiebezug

  • Wirkenergie: Arbeitspreis in Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh), aufgeteilt nach den Bezugszeiten Hochtarif und Niedertarif

 

Netznutzung

  • Wirkenergie: Arbeitspreis in Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh), aufgeteilt nach den Bezugszeiten Hochtarif und Niedertarif
  • Wirkleistung: Monatlicher Leistungspreis in Franken pro Kilowatt (CHF/kW*Monat) (nur für Kunden mit einem Verbrauch von mehr als 20’000 kWh pro Jahr)
  • Messung und Abrechnung: Monatlicher Grundpreis in Franken pro Messpunkt (CHF/Monat)

 

Abgaben

  • Systemdienstleistungen Swissgrid in Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh) Bundesabgaben in Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh)
  • Abgabe an die Stadt Langenthal in Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh)

Der Erdgaspreis setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:

  • Arbeitspreis in Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh), aufgeteilt nach den Bezugszeiten Hochtarif und Niedertarif.
  • Monatlicher Leistungspreis in Franken pro Kilowatt (CHF/kW*Monat)
  • Messung und Abrechnung: Monatlicher Grundpreis in Franken pro Messpunkt (CHF/Monat)

Hinzu kommt die CO2-Abgabe und die Mehrwertsteuer.

Der Leistungspreis definiert sich anhand der bei Ihnen installierten Anlage(n). Jede Erdgasanlage hat eine maximale Leistung, die in Kilowatt (kW) ausgedrückt wird. Zur Berechnung des Leistungspreises wird aber nicht die maximale Leistung einer Anlage (installierte Leistung) berücksichtigt, sondern nur ein reduzierter Anteil. Damit wird berücksichtigt, dass nicht alle Anlagen gleichzeitig mit voller Leistung eingesetzt werden. Die IBL garantiert, dass die maximale Leistung jederzeit bezogen werden kann, auch an kalten Wintertagen.

Für die Berechnung der rechnungsrelevanten Leistung wird der sog. Nutzungsfaktor angewendet. Die IBL wendet folgende praxiserprobten Nutzungsfaktoren an:

Prozess (industrielle Nutzung): 0.8
Heizung: 0.7
Heizung, Warmwasser indirekt: 0.7
Heizung, Warmwasser solar: 0.7
Wärme-Kraft-Kopplung: 0.7
Koch- und Backeinrichtungen Gewerbe: 0.6
Koch- und Backeinrichtungen Privathaushalte: 0.1
Wassererwärmer mit Speicher: 0.3
Wassererwärmer ohne Speicher: 0.1
Kleingeräte/Versuchsanlagen (darunter fallen Bunsenbrenner, Laborgeräte): 0.1

Der Tarif für das Frischwasser setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:

  • Wasserbezug in Franken pro Kubikmeter (CHF/m3)
  • Monatlicher Grundpreis in Franken pro installiertem Belastungswert (CHF/BW).

Die Wasserabgabe erfolgt ausschliesslich über den Wasserzähler und wird in m3 gemessen. Der Grundpreis wird erhoben für die Aufrechterhaltung der Lieferbereitschaft sowie für die Kosten der Verteilung und Messung und ist unabhängig vom Wasserkonsum in jedem Fall zu bezahlen. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer.

Der Tarif für das Abwasser setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:

  • Verbrauchsgebühr in Franken pro Kubikmeter (CHF/m3)
  • Monatlicher Grundpreis in Franken pro installiertem Belastungswert (CHF/BW)
  • Monatlicher Grundpreis für die Einleitung von Regenabwasser in Franken pro Quadratmeter (CHF/m2).

Die Verbrauchsgebühr wird pro m3 Frischwasserverbrauch erhoben. Der Grundpreis für die Einleitung von Regenabwasser von Hof- und Dachflächen wird pro m2 entwässerter Fläche erhoben. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer.

Die IBL ist im Auftrag des Stadtbauamtes die Inkassostelle für die Abwassertarife. Abwassergebühren bezahlt, wer Abwasser in öffentliche Kanäle oder in private, öffentlichen Zwecken dienende Kanäle ableitet.

Gemäss dem Abfallreglement der Stadt Langenthal setzt sich die Gebühr für die Abfuhr und Entsorgung von Abfällen aus folgenden Komponenten zusammen:

  • Monatliche Grundgebühr in Franken pro Monat (CHF/Monat)
  • Sackgebühr

Die Grundgebühr deckt die Sammel- und Transportkosten sowie die Kosten für Separatsammlungen, soweit sie nicht durch die verbrauchsabhängigen Gebühren gedeckt werden.

Die Gebühren für Kehricht Haushalt und Kehricht Gewerbe werden von der Stadt Langenthal erhoben und durch die IB Langenthal AG verrechnet. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer.

Kehrichtpreise und -Konditionen ab 1. Januar 2024

Den Entsorgungskalender sowie weitere Auskünfte zu den Kehrichtentsorgungsgebühren (Gebührenmarken, Container etc.) erhalten Sie bei der Stabstelle Umwelt und Energie, Stadtbauamt Langenthal, Tel. 062 916 22 96.

Der Preis für den Digitalanschluss setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:

  • Grundpreis in Franken pro Monat (CHF/Monat)
  • Abgaben an die Suissedigital in Franken pro Monat (CHF/Monat)

Der Grundpreis für den Digitalanschluss beinhaltet alle allgemeinen Unterhalts-, Verwaltungs- und Betriebskosten, Kapitaldienst usw. Das Grundangebot umfasst den Empfang der frei verfügbaren TV- und Radio-Sender gemäss Angebot Quickline sowie die Bereitstellung der Datenleitung.

Die Abgabe an die Suissedigital beinhaltet die Entschädigung für die Verbreitung geschützter Werke und Leistungen in Kommunikationsnetzen (Urheberrecht). Hinzu kommt die Mehrwertsteuer.

Kundenanfrage Rechnung

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Füllen Sie das Antragsformular aus und senden Sie dieses bitte an die IBL. Alles Weitere erledigen wir für Sie.

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Um die Vorteile von eBill zu nutzen, melden Sie sich wie gewohnt bei Ihrem Online-Banking an und aktivieren dort eBill. Die IBL als Rechnungsstellerin auswählen – fertig! Das heisst für Sie: Ab sofort wickeln Sie Ihre Zahlungen nur noch über eBill ab.

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Haben Sie Fragen zu Ihrer Rechnung? Wir beantworten diese gerne persönlich.

Monica Alonso
Leiterin Kundendienst

 

Kundendienst
062 916 57 57
kundendienst@ib-langenthal.ch