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So prüfen Sie Ihre Rechnung

Sie erhalten von der IBL eine Rechnung für alles: Strom, Gas, Wasser, Abwasser und Kehricht. Entsprechend umfangreich kann die Rechnung sein.

Hiermit haben Sie den Überblick.

Wie sich die einzelnen Positionen zusammensetzen, erfahren Sie hier:

 

Überblick IBL-Rechnung

Weiterführende Informationen zur Rechnung

Die Zählerablesung und Verrechnung erfolgt für Haushalte und Kleingewerbe in der Regel vierteljährlich. Bei Umzugsmeldungen pro rata.

Verrechnungsperiode

1. Quartal (Januar–März)
2. Quartal (April–Juni)
3. Quartal (Juli–September)
4. Quartal (Oktober–Dezember)

Zählerablesung

Mitte März bis Anfang April
Mitte Juni bis Anfang Juli
Mitte September bis Anfang Oktober
Mitte Dezember bis Anfang Januar

Rechnungsversand

per 30. April
per 31. Juli
per 31. Oktober
per 31. Januar

Rechnung zahlbar

bis Ende Mai
bis Ende August
bis Ende November
bis Ende Februar

Der Strompreis setzt sich aus vier Kostenblöcken zusammen:
  1. den Kosten für die Energie
  2. den Kosten für die Netznutzung
  3. den Kosten für die Messung (werden seit 2026 separat ausgewiesen)
  4. sowie den Abgaben und Zuschlägen

 

Der Energiepreis decke alle die Kosten für den Einkauf Ihres Stroms, inklusive der gewählten Stromqualität (BasisStrom oder MixStrom). Die Preisberechnung ist gesetzlich geregelt und wird vom Bund überwacht. Der Betrag basiert auf dem Arbeitspreis, also dem Preis (Ansatz) pro verbrauchte Kilowattstunde. Im Tarifblatt steht dieser in Rappen (Rp./kWh), auf der Rechnung sehen Sie den Betrag in Franken: Menge (kWh) × Ansatz pro kWh = Energiekosten in CHF.

Die Netznutzung deckt alle Kosten für den Transport und die Verteilung des Stroms bis zu Ihrer Verbrauchsstelle. Die Preisberechnung ist gesetzlich geregelt und wird vom Bund überwacht. Der Betrag basiert auf einem verbrauchsabhängigen Anteil (Arbeitspreis) sowie einem fixen Grundpreis. Im Tarifblatt stehen diese in Rappen (Rp./kWh bzw. Grundpreis), auf der Rechnung sehen Sie den Betrag in Franken: Menge (kWh) × Ansatz + Grundpreis= Netznutzungskosten in CHF.

Die Messung umfasst alle Kosten rund um die Erfassung Ihres Stromverbrauchs: der Zähler selbst, das Auslesen der Daten, der Unterhalt und die Datenverarbeitung im System. Die Messkosten werden seit 2026 separat ausgewiesen, früher waren sie Teil der Netznutzung.

Der vierte Bestandteil des Strompreises sind die gesetzlichen Abgaben und Zuschläge, welche von Bund und Gemeinde vorgegeben werden. Die IBL hat darauf keinen Einfluss und gibt die Beträge unverändert weiter. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer.

Der Erdgaspreis setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:

  • Arbeitspreis in Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh), aufgeteilt nach den Bezugszeiten Hochtarif und Niedertarif.
  • Monatlicher Leistungspreis in Franken pro Kilowatt (CHF/kW*Monat)
  • Messung und Abrechnung: Monatlicher Grundpreis in Franken pro Messpunkt (CHF/Monat)

Hinzu kommt die CO2-Abgabe und die Mehrwertsteuer.

Der Leistungspreis definiert sich anhand der bei Ihnen installierten Anlage(n). Jede Erdgasanlage hat eine maximale Leistung, die in Kilowatt (kW) ausgedrückt wird. Zur Berechnung des Leistungspreises wird aber nicht die maximale Leistung einer Anlage (installierte Leistung) berücksichtigt, sondern nur ein reduzierter Anteil. Damit wird berücksichtigt, dass nicht alle Anlagen gleichzeitig mit voller Leistung eingesetzt werden. Die IBL garantiert, dass die maximale Leistung jederzeit bezogen werden kann, auch an kalten Wintertagen.

Für die Berechnung der rechnungsrelevanten Leistung wird der sog. Nutzungsfaktor angewendet. Die IBL wendet folgende praxiserprobten Nutzungsfaktoren an:

Prozess (industrielle Nutzung): 0.8
Heizung: 0.7
Heizung, Warmwasser indirekt: 0.7
Heizung, Warmwasser solar: 0.7
Wärme-Kraft-Kopplung: 0.7
Koch- und Backeinrichtungen Gewerbe: 0.6
Koch- und Backeinrichtungen Privathaushalte: 0.1
Wassererwärmer mit Speicher: 0.3
Wassererwärmer ohne Speicher: 0.1
Kleingeräte/Versuchsanlagen (darunter fallen Bunsenbrenner, Laborgeräte): 0.1

Der Tarif für das Frischwasser setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:

  • Wasserbezug in Franken pro Kubikmeter (CHF/m3)
  • Monatlicher Grundpreis in Franken pro installiertem Belastungswert (CHF/BW).

Die Wasserabgabe erfolgt ausschliesslich über den Wasserzähler und wird in m3 gemessen. Der Grundpreis wird erhoben für die Aufrechterhaltung der Lieferbereitschaft sowie für die Kosten der Verteilung und Messung und ist unabhängig vom Wasserkonsum in jedem Fall zu bezahlen. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer.

Der Tarif für das Abwasser setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:

  • Verbrauchsgebühr in Franken pro Kubikmeter (CHF/m3)
  • Monatlicher Grundpreis in Franken pro installiertem Belastungswert (CHF/BW)
  • Monatlicher Grundpreis für die Einleitung von Regenabwasser in Franken pro Quadratmeter (CHF/m2).

Die Verbrauchsgebühr wird pro m3 Frischwasserverbrauch erhoben. Der Grundpreis für die Einleitung von Regenabwasser von Hof- und Dachflächen wird pro m2 entwässerter Fläche erhoben. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer.

Die IBL ist im Auftrag des Stadtbauamtes die Inkassostelle für die Abwassertarife. Abwassergebühren bezahlt, wer Abwasser in öffentliche Kanäle oder in private, öffentlichen Zwecken dienende Kanäle ableitet.

Gemäss dem Abfallreglement der Stadt Langenthal setzt sich die Gebühr für die Abfuhr und Entsorgung von Abfällen aus folgenden Komponenten zusammen:

  • Monatliche Grundgebühr in Franken pro Monat (CHF/Monat)
  • Sackgebühr

Die Grundgebühr deckt die Sammel- und Transportkosten sowie die Kosten für Separatsammlungen, soweit sie nicht durch die verbrauchsabhängigen Gebühren gedeckt werden.

Die Gebühren für Kehricht Haushalt und Kehricht Gewerbe werden von der Stadt Langenthal erhoben und durch die IB Langenthal AG verrechnet. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer.

Kehrichtpreise und -Konditionen ab 1. Januar 2024

Den Entsorgungskalender sowie weitere Auskünfte zu den Kehrichtentsorgungsgebühren (Gebührenmarken, Container etc.) erhalten Sie bei der Stabstelle Umwelt und Energie, Stadtbauamt Langenthal, Tel. 062 916 22 96.

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Füllen Sie das Antragsformular aus und senden Sie dieses bitte an die IBL. Alles Weitere erledigen wir für Sie.

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Um die Vorteile von eBill zu nutzen, melden Sie sich wie gewohnt bei Ihrem Online-Banking an und aktivieren dort eBill. Die IBL als Rechnungsstellerin auswählen – fertig! Das heisst für Sie: Ab sofort wickeln Sie Ihre Zahlungen nur noch über eBill ab.

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Haben Sie Fragen zu Ihrer Rechnung? Wir beantworten diese gerne persönlich.