Regelenergie
Um Netzstörungen im schweizerischen Stromnetz zu vermeiden, muss jederzeit genau so viel Strom erzeugt und eingespeist werden, wie aktuell verbraucht wird. Damit es bei einem Gewitter oder einem Kraftwerkausfall nicht zu Netzschwankungen kommt, betreibt die nationale Netzgesellschaft Swissgrid den Regelenergiemarkt. Sie hat die Aufgabe, das Netz im Gleichgewicht zu halten. Denn wenn das nicht gewährleistet ist, kann dies im Extremfall zu einem Black-Out führen.
Stellen Sie Ihre Anlage zur Verfügung
Wenn Ihr Unternehmen über flexibel regelbare Anlagen verfügt, können Sie diese gegen Entgelt der IBL zur Verfügung stellen. Swissgrid setzt diese bei Bedarf ein, um das Netz zu stabilisieren. Durch die Anbindung an den Regelpool der IBL können Sie schon bald einen aktiven Beitrag zur schweizerischen Netzstabilität und Energiewende beitragen.
Ihr Mitmachen wird entschädigt
Ihr Unternehmen bietet seine flexible Leistung über den Regelpool der IBL auf dem Regelenergiemarkt an. Für diese Bereitschaft zahlt die Swissgrid eine Prämie. Für das tatsächliche Hoch- und Runterfahren der Anlagen wird zusätzlich ein Preis pro Megawattstunde bezahlt. Die Kosten dieser Regelleistung und -energie werden sowohl über die SDL-Abgabe, welche jeder Schweizer Stromkunde pro verbrauchte Kilowattstunde bezahlt, als auch über den Ausgleichsenergiemechanismus bezahlt.
Was wir Ihnen bieten:
- volle Transparenz über die Auktionen und erwirtschafteten Erlöse
- einfach zu bedienendes Kundenportal für eine Übersicht Ihrer Anlagen im Pool
- geringe Initialkosten (kostenneutrale Finanzierungsmodelle möglich)
- hohe IT-Sicherheit mit Punkt-zu-Punkt-Verbindung
- hohe Vermarktungsrate
- Sie profitieren vom Wissen der technischen Fachspezialisten der IBL
Anlagetypen und technische Voraussetzungen
Anlagetypen
- Dieselgenerator/Notstromanlagen
- Turbinen/Kompressoren
- Maschinen/Pumpen
- Kühlgeräte und Kühlräume
- Blockheizkraftwerke
- Elektrische Heizanlagen/Wärmepumpen
- Kleinwasserkraftwerke
- Unterbrechbare oder flexible Industrieprozesse
- Batteriespeicher
- Biomassekraftwerke
- Sonstige Anlagen, die für mindestens vier Stunden zu- oder abgeschaltet werden können
Technische Voraussetzungen
- Die Anlagen sind netzparallel angeschlossen
- Maximale Anlagenanlaufzeit von 15 Minuten
- Die Anlagen können für mindestens einen 4-Stunden-Block ihre Leistung reduzieren oder erhöhen
- Die Fahrpläne der Anlagen müssen 4 Tage im Voraus planbar sein
- Leistung über 200 kW (nach Absprache auch kleinere Anlagen möglich)
Wir haben Ihr Interesse geweckt?
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.

Haben Sie Fragen oder wünschen Sie weitere Informationen?
Florian Oehen
Leiter Energiewirtschaft
062 916 57 03
f.oehen@ib-langenthal.ch