Bedarfsgerechte Kostenrechnung
Abrechnen nach dem Verursacherprinzip
Als Immobilienbesitzer oder Immobilienverwalter entscheiden Sie, wie Sie Ihre Abrechnung haben möchten. Jeder Mieter soll genau für den Strom bezahlen, den er bezogen hat. Dasselbe gilt bei der Verrechnung des Strombezugs an einer Ladestation für Elektroautos. Die Abrechnungslösungen der IBL für Ladestationen übernehmen das für den Verwalter des Hauses. Es gibt hierzu viele Möglichkeiten, bei denen wir Sie optimal beraten können.
Ladestationen für mehrere Nutzer oder Besucher abrechnen
Wenn die Ladestation frei besetzbar ist, ist eine smarte Lösung gefragt. Unsere App-Lösung ist genau für diese Anforderung ausgelegt. Der Nutzer hinterlegt einmal seine Kreditkartendaten und schon kann es losgehen. Auch Nutzer ohne App können E-Ladestationen unkompliziert freischalten. Hierfür müssen die Fahrer lediglich einen auf der Ladestation angebrachten QR-Code scannen und Ihre Kreditkarteninformationen eingeben.
Bei fest zugeteilten Parkplätzen ist es möglich, die Wallbox direkt dem Benutzer zuzuweisen.
Ihre Vorteile
In vier Schritten zu Ihrer Kostenabrechnung
Planung und Angebot
Realisierung
Inbetriebnahme
Nutzung und Betrieb
Sie möchten mehr zur bedarfsgerechten Kostenabrechnung erfahren?
Unsere IBL Energieberater beraten Sie gerne.
Sie haben Fragen? Gerne informieren wir Sie persönlich.
Energiedienstleistungen
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