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Mantelerlass: Wichtiger Schritt für unsere Stromzukunft

Die Schweiz steht vor zwei grossen Herausforderungen: Zum einen steigt der Strombedarf, da Mobilität und Heizungen zunehmend elektrifiziert werden. Zum anderen müssen die bestehenden Kernkraftwerke in den kommenden Jahrzehnten vom Netz genommen werden. Um eine Stromlücke zu vermeiden, ist ein massiver Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbaren Quellen wie Sonne, Wasser und Wind unerlässlich.

Der Mantelerlass (Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien) beschleunigt den Ausbau von Solar-, Wasser-, Wind- und Biomasseanlagen und setzt neue Regeln für Grundversorgung, Netztarife, Einspeisevergütungen und lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG). Teile gelten seit 01.01.2025, weitere folgen am 01.01.2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundversorgung mit mehr Schweizer erneuerbarem Strom: Ab Tarifjahr 2026 müssen mindestens 20 % der in der Grundversorgung gelieferten Energie aus inländischen erneuerbaren Anlagen stammen; dafür braucht es teils mehrjährige Bezugsverträge (PPAs). Zusätzlich gibt es einen separaten Mindestanteil, wie viel von der eigenen inländischen Produktion in der Grundversorgung abgesetzt werden soll.
  • Möglichkeit für neue Tarifmodelle: Neben klassischen Standardtarifen (mit mind. 70 % Arbeitskomponenten) sind ab 2026 dynamische Netznutzungstarife sowie zeitvariable Leistungstarife (mit mind. 50 % Arbeitsanteil) erlaubt.
  • Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG): Ab 2026 können sich Erzeuger, Speicher und Verbraucher innerhalb derselben Gemeinde, auf derselben Netzebene, an derselben Unterstation und mit Smart Meter zusammenschliessen und lokal erzeugten Strom über das öffentliche Netz zu reduzierten Netzentgelten teilen.
  • Einspeisevergütung: Die Rückliefertarife orientieren sich am quartalsweisen BFE-Referenzmarktpreis; zusätzlich gelten gesetzliche Minimalvergütungen (z. B. PV < 30 kWp mit Eigenverbrauch, Kleinstwasserkraft).

Einschätzung aus IBL-Sicht

Positiv

  • Mehr Planungssicherheit & Winterbeitrag: Klare Zielvorgaben und LEG-/Tarifwerkzeuge erhöhen die Versorgungssicherheit und stärken lokale Wertschöpfung.
  • Einheitliche und nachvollziehbare Vergütung: Referenzmarktpreise mit Minimalvergütungen schaffen Transparenz und Basisschutz für kleine Einspeiser.

 

Herausforderungen

  • Steigender Winterstromverbrauch: Die Elektrifizierung von Mobilität und Heizungen führt zu einer Zunahme des Stromverbrauchs im Winter. Der massive PV-Zubau liefert aber vor allem Strom in den Sommermonaten.
  • Kostensteigerung Energiebeschaffung: Inlandquote (20 %) und Anforderungen an neues Standardprodukt (2/3 erneuerbar, inländisch) in Kombination mit der quartalsweisen HKN-Bilanzierung verteuern die Strombeschaffung nachhaltig.
  • Kosten PV-Einspeisung: Einspeisemengen und Quartalspreise schwanken stark; Minimalvergütung fängt tiefe Marktphasen ab, die Verluste aus dem Abverkauf der überschüssigen Energie (häufig zu negativen Preisen) und dem Ausgleich der Produktionsschwankungen gehen zu Lasten der grundversorgten Kunden.
  • Prozess- und Systemkosten: die neuen, z. T. komplexen, regulatorischen Vorgaben (Separierung Messtarife, Vorgaben Tarifkalkulation, LEG/vZEV, Speicher, Rückspeisevergütung, Effizienzvorgaben, erweiterte Informationspflicht u.v.m.) führen zu deutlich steigenden Prozess- und Systemkosten. Wir gehen daher davon aus, dass sich diese Entwicklung mittel-/langfristig kostentreibend auf die Strompreise auswirken wird.

Was bedeutet das für mich als Stromkunde der IBL?

Der Mantelerlass unterstützt unsere langfristigen Bemühungen, Ihnen eine sichere, saubere und regionale Stromversorgung zu bieten. Der geplante Ausbau der erneuerbaren Energien in der Schweiz sichert die Grundlage für unsere Stromprodukte und trägt dazu bei, dass wir auch in Zukunft auf nachhaltige und lokale Energiequellen setzen können.

Prosumer (also Produzent und Konsument in einem) profitieren von Klarheit bei der Einspeisung (Referenzmarktpreis mit Mindestvergütung). Prüfen Sie Eigenverbrauch und Speicher – der interne Nutzen bleibt der stärkste Hebel für die Wirtschaftlichkeit Ihrer PV-Anlage. LEG und ZEV können dabei ebenfalls von Nutzen sein.

Der Mantelerlass führt aber auch neue Vorgaben und Pflichten ein – das erzeugt mittelfristig Aufwärtsdruck auf die Strompreise. Kurzfristig dämpfen andere Komponenten (z. B. sinkende Energiebeschaffungskosten) den Effekt zumindest teilweise ab.

 

Hier können Sie die neuen Tarifblätter einsehen

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