Energieportal Services Kontakt
Stromrücklieferung Langenthal bei der IB Langenthal
IBL>Strom>Stromrücklieferung

Stromrücklieferung Langenthal

Vergütung für Ihren eingespeisten Strom

Stromrücklieferung Langenthal: Produzieren Sie mit Ihrer Photovoltaikanlage mehr Strom, als Sie selbst verbrauchen? Überschüssige Energie kann ins öffentliche Netz eingespeist werden. Für die Stromrücklieferung Langenthal erhalten Sie eine transparente Vergütung nach Referenzmarktpreis und gesetzlichen Vorgaben. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie die Stromrücklieferung Langenthal funktioniert, wie sich die Vergütung zusammensetzt und welche Rolle Herkunftsnachweise spielen.

 

 

Stromrücklieferung Langenthal – so funktioniert die Vergütung

Die eingespeiste Energie wird von der IBL transparent und gemäss klaren Vorgaben vergütet. Grundlage ist der vom Bund publizierte Referenz-Marktpreis. Für kleinere Anlagen gelten zusätzlich gesetzlich festgelegte Mindestvergütungen. So ist Ihre Rücklieferung jederzeit fair und nachvollziehbar geregelt.

Wie berechnet sich die Vergütung?

Die Vergütung richtet sich nach dem Referenz-Marktpreis, der vom Bundesamt für Energie (BFE) quartalsweise publiziert wird. Für Photovoltaikanlagen bedeutet das:

  • Grundlage ist der durchschnittliche Strombörsenpreis (Swissix, Day-Ahead-Markt)
  • Gewichtet wird er nach der tatsächlichen Einspeisung Ihrer Anlage

Damit profitieren Sie automatisch von den aktuellen Marktpreisen – ohne eigenen Aufwand.

Minimalvergütungen für kleinere Anlagen

Zusätzlich schreibt das Gesetz Mindestvergütungen für bestimmte Anlagengrössen vor. Diese gelten unabhängig von den Marktpreisen:

  • < 30 kW (mit/ohne Eigenverbrauch): 6.0 Rp./kWh
  • 30–150 kW ohne Eigenverbrauch: 6.2 Rp./kWh
  • *30–150 kW mit Eigenverbrauch: gestaffelte Vergütung (je nach Leistung, ca. 5.8 bis 1.2 Rp./kWh)
  • > 150 kW: keine Minimalvergütung, Abrechnung nur nach Marktpreis

(Preisangaben exkl. MwSt.)

 

*Der genaue Betrag berechnet sich, indem man 180 durch die Leistung der Anlage teilt. Somit wird je nach Leistung die Minimalvergütung zwischen 5.8 Rp./kWh (180 : 31 kW) und 1.2 Rp./kWh (180 : 150 kW) liegen.

 

Tarifblatt «Spezialtarife»

Vergütung für den Solarstrom

Die Einspeisevergütung für Energie aus Photovoltaikanlagen richtet sich nach der Berechnung des Referenz-Marktpreises gemäss Art. 15, EnFV durch das Bundesamt für Energie (BFE). Dieser wird quartalsweise festgelegt und ist auf der BFE-Website veröffentlicht. Der Referenz-Marktpreis bildet den durchschnittlichen Strombörsenpreis eines Quartals ab. So wird Ihre Einspeisung transparent und marktgerecht vergütet.

Jahr, Quartal
Quartal Vergütung Strom Rp./kWh, ohne HKN
Quartal Vergütung HKN Rp./kWh
2026, Quartal 01
Publikation jeweils in der zweiten Woche nach Quartalsende
1.5 Rp./kWh
Bisheriges Modell bis 2025
14.10 Rp./kWh

Alle Preise exkl. MwSt.

 

Vergütungen für nicht erneuerbare Energie

Der Vergütungssatz für die Abnahme von nicht erneuerbar erzeugter Elektrizität ohne HKN wird rückwirkend für das jeweilige Quartal festgelegt. Er entspricht dem Durchschnitt der Preise, die an der Strombörse EPEX SPOT CH (Swissix) für den Folgetag für das Marktgebiet Schweiz festgesetzt werden.

Wichtige Hinweise

  • Vergütet wird ausschliesslich der Strom, den Sie ins öffentliche Netz einspeisen.
  • Ihr selbst produzierter Strom wird zuerst für den Eigenverbrauch genutzt. Nur der Überschuss wird ins Netz eingespeist.
  • Die Abrechnung erfolgt im Rahmen Ihres regulären Ablese- und Rechnungszyklus.

Vorgehen zur Übertragung der Herkunftsnachweise (HKN) an die IBL

Für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde wird ein Herkunftsnachweis (HKN) erstellt. Dieser bestätigt den ökologischen Mehrwert Ihres Solarstroms. Damit wir Ihnen diesen Mehrwert vergüten können, müssen Sie die HKN einmalig über die Plattform Pronovo an die IBL übertragen. Danach läuft alles automatisch und Sie erhalten Ihre Vergütung quartalsweise, ohne zusätzlichen Aufwand.

Folge Sie dazu einfach der untenstehenden Anleitung.

 

Gehen Sie wie folgt vor:

1. Anmeldung bei Pronovo: Loggen Sie sich mit der Projektnummer Ihrer PV-Anlage und PLZ auf dem Pronovo-Portal unter «Mein Projekt» ein. Die Projektnummer finden Sie in Ihrem persönlichen Dossier, welches Sie von Ihrem PV-Lieferanten/Installateur erhalten haben. Das Feld «Anmeldedatum» können Sie frei lassen.

 

2. Dauerauftrag erfassen: Wählen Sie im Register «Daueraufträge» die Option «Neuen Dauerauftrag zur Weitergabe meiner Herkunftsnachweise erfassen». Achten Sie darauf, dass Ihre Anlage beglaubigt ist (Feld «Beglaubigung» aktiv oder angegraut).

 

3. HKN-Abnehmer auswählen: Wählen Sie im Dropdown-Menü als Abnehmer: IB Langenthal AG (Stromlieferant) / Gültig von: z. B. 01.01.2026 / (Start ist jeweils nur auf Quartalsbeginn möglich.) / Gültig bis: 12.2099 / Das Feld «Transfertext» bitte leer lassen.

 

4. Speichern: Klicken Sie auf «Speichern». Wenn der Dauerauftrag von der IBL bestätigt wurde, erhalten Sie von Pronovo eine Bestätigung per E-Mail.

Hinweis

  • Die IBL akzeptiert keine rückwirkend datierten Daueraufträge.
  • Der Einstieg in das Vergütungsmodell ist jeweils nur auf Quartalsbeginn möglich.
  • Damit alles rechtzeitig umgesetzt werden kann, muss Ihre Anmeldung bei Pronovo spätestens einen Monat vor Quartalsbeginn erfolgen.
  • Einträge im Feld «Transfertext» werden nicht berücksichtigt.
4. Quartal

bis 31. August

Die Anmeldung muss bis 31. August bei uns sein, damit die Übertragung am 1. Oktober startet.

3. Quartal

bis 31. Mai

Die Anmeldung muss bis 31. Mai bei uns sein, damit die Übertragung am 1. Juli startet.

2. Quartal

bis 28. Februar

Die Anmeldung muss bis 28. Februar bei uns sein, damit die Übertragung am 1. April startet.

1. Quartal

bis 30. November

Die Anmeldung muss bis 30. November bei uns sein, damit die Übertragung am 1. Januar startet.

Sie haben Fragen?

Dann melden Sie sich bei uns.

 

ibl-monica-alonso-web

Sie haben Fragen? Gerne informiert Sie mein Team persönlich.

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Beim Strombezug müssen neben der eigentlichen Energie auch der Transport (Netznutzung) sowie die öffentlichen Abgaben bezahlt werden. Dabei wird der Strom in einem jährlichen Durchschnittspreis in Rechnung gestellt. Bei der Rücklieferung wird hingegen nur die Energie vergütet – also der reine Marktwert des eingespeisten Stroms. Da Solarstrom hauptsächlich im Sommer produziert wird, wenn das Preisniveau oft tiefer ist, liegt auch die Vergütung entsprechend niedriger.

 

Strompreis:

  • Besteht aus drei Komponenten: Energie, Netznutzung und Abgaben
  • beinhaltet Sommer- und Winterenergie
  • Versorgungssicherheit rund um die Uhr
  • Mehrwertsteuer enthalten

Rückliefertarif:

  • Bezieht sich ausschliesslich auf die Energiekomponente
  • Solarstrom fällt vorwiegend im Sommer an
  • Bei hohem Angebot und tiefer Nachfrage sinken die Marktpreise
  • Keine Mehrwertsteuer

Bei der Vergütung für eingespeisten Strom aus Photovoltaikanlagen orientiert sich die IBL konsequent am Referenzmarktpreis des Bundesamts für Energie (BFE).

Der Herkunftsnachweis (HKN) bescheinigt, wie und wo die erneuerbare Energie produziert wurde. Er ist von der Energieabnahme losgelöst und wird als eigenständiges Zertifikat gehandelt. Die IBL vergütet zusätzlich 1,5 Rappen pro Kilowattstunde für die Herkunftsnachweise.

Die Vergütung wird pro Quartal dem Marktpreis angepasst. Im Allgemeinen ist die Vergütung im Sommerhalbjahr tiefer, da eine tiefe Nachfrage auf eine hohe Stromproduktion trifft, während im Winterhalbjahr eine hohe Nachfrage auf eine geringere Stromproduktion trifft.