Förderprogramm für energieeffiziente Geräte
Ist Ihr Haushaltsgerät in die Jahre gekommen? Mit einem modernen, energieeffizienten Modell senken Sie Ihren Stromverbrauch und profitieren von einem Förderbeitrag der IBL. Ein Austausch lohnt sich jetzt doppelt.
Das Förderprogramm wird gemeinsam mit der BKW umgesetzt. Die Antragstellung erfolgt online über die unabhängige Plattform TopTen.
Förderfähig sind Geräte, die seit dem 1. Januar 2026 ersetzt wurden. Ab dem 1. März 2026 können Sie Ihren Förderbeitrag rückwirkend beantragen.
Wer ist berechtigt?
Ab dem 1. Januar 2026 profitieren Sie von einem Förderbeitrag von 40 bis 70 Franken, wenn Sie ein bestehendes Haushaltsgerät durch ein neues, energieeffizientes Modell ersetzen. Bezugsberechtigt sind Privatpersonen sowie Liegenschaftsverwaltungen. Wichtig ist, dass Sie das neue Gerät in einer Liegenschaft in der Region Oberaargau installieren.
Gefördert wird nur der Ersatz eines bestehenden Geräts. Neuanschaffungen ohne Vorgängergerät sind ausgeschlossen. Das ersetzte Gerät muss fachgerecht ausser Betrieb genommen und entsorgt werden.
Wurde der Förderbeitrag bereits durch einen Verkäufer oder Fachpartner vom Kaufpreis abgezogen, kann kein weiterer Antrag gestellt werden.
Was wird gefördert?
Geräte aus folgenden Kategorien sind förderberechtigt:
Wichtig!
-Die Förderung gilt nur für Geräte, die nach dem 1. Januar 2026 gekauft und in der Region Oberaargau installiert wurden.
-Das Anmeldeportal ist ab dem 1. März 2026 offen. Anträge können bis ein halbes Jahr nach dem Kauf eingereicht werden.
-Das Gerät muss ein altes Gerät ersetzen.
-Neuanschaffungen sind nicht förderberechtigt.
Unser Umsetzungspartner
Um den Ablauf für Sie möglichst einfach zu gestalten, führen wir das Förderprogramm in Zusammenarbeit mit Topten durch.
Topten ist eine unabhängige Schweizer Plattform für energieeffiziente Produkte. Gelistet werden ausschliesslich Geräte, die strenge Kriterien in Bezug auf Energieeffizienz, Umweltbelastung und Qualität erfüllen.
Über Topten reichen Sie Ihren Antrag online ein. Die Plattform übernimmt die Prüfung Ihres Gesuchs sowie die Auszahlung des Förderbeitrags.
Ziel des Förderprogramms
Ab 2026 sind Schweizer Elektrizitätslieferanten gesetzlich verpflichtet, durch konkrete Massnahmen bei Endverbrauchern die Stromeffizienz zu steigern, um Einsparziele von 2 TWh bis 2035 zu erreichen. Diese Verpflichtung umfasst Effizienzsteigerungen bei Antrieben, Beleuchtung und Anlagen, wobei die Kosten über die Strompreise gedeckt werden müssen (Energiegesetz EnG, Art. 46b).
Mit diesem Förderprogramm unterstützt die IBL in Zusammenarbeit mit TopTen und der BKW den Ersatz alter, stromintensiver Haushaltsgeräte durch moderne, energieeffiziente Modelle.
Ziel ist eine nachhaltige Reduktion des Stromverbrauchs und damit ein Beitrag zur Umsetzung der nationalen Energiestrategie.
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Häufige Fragen
Das Anmeldeportal ist ab dem 1. März 2026 offen. Sie können Geräte angeben, die Sie seit dem 1. Januar 2026 gekauft haben. Anträge können bis ein halbes Jahr nach der Bestellung eingereicht werden.
Ab dem 1. März 2026 werden Sie die gemäss Förderreglement notwendigen Informationen und Belege via Webformular einreichen können.
Sie benötigen eine Rechnung, die das Kauf- bzw. Bestelldatum, den Nettopreis und die Lieferadresse ausweist. Bei abweichenden Bestell-, Liefer- und Zahlungsdaten gilt das Bestelldatum als massgebend.
Nein. Entscheidend ist nicht, bei welchem Lieferanten Sie Strom beziehen, sondern dass Ihre Liegenschaft, also der Nutzungsort des Geräts, im Oberaargau ist.
Auf dem Lieferschein oder der Rechnung muss ersichtlich sein, dass das Gerät innerhalb des Fördergebiets installiert wurde.
Sie können ab dem 1. März 2026 bei Topten Ihre Quittung hochladen und das Fördergesuch ausfüllen. Einige Elektroinstallateure oder Händler ziehen den Beitrag jedoch direkt vom Kaufpreis ab; in diesem Fall müssen Sie nichts weiter unternehmen. Die Höhe des Beitrags entnehmen Sie dem aktuellen Förderreglement.
Ja. Sie können für jedes förderberechtigte Gerät, das Sie ersetzen, den Beitrag geltend machen.
Eine Doppelförderung ist nicht zulässig. Zur Vermeidung von Doppelbezügen müssen Gerätetyp, Nettokaufpreis und Kauf-/Bestelldatum auf dem Beleg ersichtlich sein.
Waschmaschinen sind nicht Teil des Förderprogramms, da bereits heute grösstenteils energieeffiziente Geräte im Einsatz sind.
- Unvollständiges Fördergesuch
- Gesuche für Geräte, die die Förderkriterien nicht erfüllen (z. B. ein Geschirrspüler in der Effizienzklasse «C»)
Ab 2026 gilt in der Schweiz eine neue gesetzliche Vorgabe:
Elektrizitätslieferanten mit einem jährlichen Stromabsatz von mehr als 10 Gigawattstunden (GWh) müssen nachweisen, dass sie aktiv zur Steigerung der Energieeffizienz beitragen.
Die Zielvorgabe wird vom Bundesrat festgelegt und steigt schrittweise an:
- 2026: 1 % des Stromabsatzes
- 2027: 1.5 %
- ab 2028: 2 %
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